Solavio – Inhaber: Alex Farger, Pfarracker 9, 35043 Marburg
(„Solavio“)
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kauf- und Montageverträge über Photovoltaikanlagen zwischen Solavio und dem Kunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, sofern Solavio diese nicht ausdrücklich in Textform bestätigt.
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2. Leistungsumfang
Solavio verkauft und liefert eine Photovoltaikanlage inklusive Montage.
Die Inbetriebnahme erfolgt durch einen externen Elektromeisterbetrieb, den Solavio beauftragt.
Solavio übernimmt keine Verantwortung für Tragfähigkeit, Statik oder bauliche Eignung des Daches.
Solavio führt Kernbohrungen und notwendige Leitungsdurchführungen durch.
Erdarbeiten (z. B. Graben/Verlegung im Erdreich) werden durch den Kunden organisiert.
Solavio übernimmt die Netzbetreiber-Anmeldung.
Zusätzliche Anforderungen des Netzbetreibers (z. B. Steuerbox, iMSys) sind nicht Bestandteil der Leistung und werden – falls erforderlich – gesondert angeboten.
Stromlieferungen, Energielieferverträge oder Stromvermarktung sind kein Bestandteil der Leistung.
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3. Bedingungen vor Ort
Sollte Solavio während der Montage vor Ort bauliche Bedingungen feststellen, die eine sichere oder fachgerechte Installation nicht zulassen (z. B. marode Dachflächen, verdeckte Schäden, fehlende Tragfähigkeit), kann Solavio die Arbeiten pausieren und entweder
– den Vertrag beenden oder
– ein angepasstes Zusatzangebot unterbreiten.
Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht hieraus nicht.
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4. Zusatzleistungen / bauseitige Vorleistungen
Erdarbeiten und bauseitige Vorleistungen sind durch den Kunden bereitzustellen.
Wird während der Installation erkennbar, dass zusätzliche Leistungen notwendig sind, die nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, unterbreitet Solavio hierfür ein Nachtragsangebot in Textform.
Zusatzleistungen werden ausschließlich gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.
Nachtragsangebote sind nur wirksam, wenn sie dem Kunden in Textform übermittelt wurden und der Kunde in Textform zustimmt.
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5. Zahlung und Fälligkeit
Die Zahlung erfolgt per Überweisung.
Der Kunde leistet 30 % des Gesamtpreises mit Anlieferung der Komponenten.
Die restlichen 70 % werden mit Inbetriebnahme der Anlage fällig.
Die Durchführung der Montage ist nicht von der vorherigen Zahlung der 30 % abhängig.
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6. Gewährleistung und Haftung
Für die Montageleistungen von Solavio gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für sämtliche gelieferten Komponenten (Module, Wechselrichter, Speicher etc.) gelten ausschließlich die vom jeweiligen Hersteller gewährten Garantien.
Solavio ist nicht Hersteller und übernimmt hierfür keine eigenständige Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
Ansprüche aus Herstellergarantien werden unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hersteller abgewickelt.
Solavio unterstützt bei Bedarf unterstützend – ohne hierzu verpflichtet zu sein.
Eine Haftung besteht nicht für Schäden, die infolge baulicher Gegebenheiten entstehen, auf die Solavio keinen Einfluss hat.
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7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.